Aktenzeichen 4 HK O 3466/22

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RCNV7QQ6UCK6QR6L7F

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LG Nürnberg-Fürth: Urteil vom 19.08.2022

Wortmarke, Marke, Leistungen, Dienstleistungen, Vollziehung, Verwechslungsgefahr, Kennzeichnungskraft, Streitwert, Ware, Unterlassungsanspruch, Herkunftshinweis, Zeichen, Verletzung, Beschaffenheit, beschreibende Angabe, Waren und Dienstleistungen, Einstellung der Zwangsvollstreckung

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