Aktenzeichen 2 StR 477/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:191218U2STR477.17.0
RCN:
RCNV7J6SYVHRZMMJNQ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.12.2018

Strafzumessung: Minder schwerer Fall eines besonders schweren Raubs und Doppelverwertungsverbot

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