Aktenzeichen 21 ZB 16.30166

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RCNV7GKC4X9XKXQQRF

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VGH München: Entscheidung vom 21.09.2016

Rückkehrgefährdung syrischer Asylbewerber allein wegen der illegalen Ausreise, Asylantragstellung und des Aufenthalts in Deutschland

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