Aktenzeichen XI B 117/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2020:B.090120.XIB117.19.0
RCN:
RCNV6HV38LHEZCUABA

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 09.01.2020

(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 28.5.2019 - XI B 2/19: Absetzung für Abnutzung; kein längerer Zeitraum als von § 7 Abs. 4 EStG vorgesehen)

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