Aktenzeichen B 5 E 22.1180

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RCNV5JRZ85SYPVWQB5

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VG Bayreuth: Entscheidung vom 02.02.2023

Zweifel an charakterlicher Eignung eines Einstellungsbewerbers (Polizeivollzugsbeamter), Tätowierungen im nicht-sichtbaren Bereich, Abänderung von Tätowierungen

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