Aktenzeichen IX ZB 60/14

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RCNV53P9PP2QMLN9QK

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.06.2015

Zurückweisung des Stundungsantrags im Insolvenzeröffnungsverfahren: Vorliegen eines Versagungsgrundes für die Restschuldbefreiung; Verschweigen von Bargeld im Insolvenzantrag

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