Markenbeschwerdeverfahren – "Pilaten/Penaten/PENATEN (notorisch bekannte Marke)" – zur Vorlage einer Vollmacht für einen Inlandsvertreter - Warenidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – unmittelbar klangliche Verwechslungsgefahr – Gegenstandslosigkeit der Beschwerde aus der zweiten Widerspruchsmarke
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