(Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsanwalt - Versäumung der Klagefrist - fristwahrende Abgabe der Klageschrift - nicht zu vertretende Störung des üblichen Übertragungswegs - Einreichung der Klage bei einer anderen inländischen Behörde - keine der unmittelbaren Übermittlung an das zuständige Gericht gleichwertige Möglichkeit - unzulässige Klage gegen Ausgangsbescheid - Entscheidung über neuen Verwaltungsakt iS von § 96 Abs 1 SGG)
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