Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: § 765a ZPO gebietet Entscheidung des Vollstreckungsgerichts bzgl des Bestehens von Vollstreckungshindernissen wegen Suizidgefahr des Schuldners - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
ÖffnenErlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung eines Räumungsvergleichs bis zur Entscheidung in der Hauptsache wegen Suizidgefahr des Schuldners
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