Aktenzeichen VIII ZR 45/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:270520UVIIIZR45.19.0
RCN:
RCNV27FNRBCKZ9RJRF

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.05.2020

Wohnraummietrecht: Rückzahlungs- und Auskunftsanspruch eines Mieters bei Mietermehrheit; Rüge eines Mieters nach § 556g als geschäftsähnliche Handlung; Wirksamkeit der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung

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