Aktenzeichen 8 C 5/12

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RCNUZELD7PDM3VUD6L

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 10.12.2013

Zur Rechtswidrigkeit und chancengleichen Berücksichtigung von Skontrenzuteilungen; zum berechtigten Interesse der Fortführung einer Drittanfechtung als Fortsetzungsfeststellungsklage bei gleichzeitiger Umstellung eines Verpflichtungsrechtsstreits auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag

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