Aktenzeichen V R 34/09

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNUZ5V6ANVN62WZ27

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 02.09.2010

Keine Änderung der Bemessungsgrundlage vor Rückgewähr vereinnahmter Anzahlung - Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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