Aktenzeichen 9 K 258/17

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RCNUYYM6WM8YKBV4NR

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FG Nürnberg: Urteil vom 08.07.2020

Ausgleichsanspruch, Betriebsstättengewinn, Ermessen, Gemeinde, Handelsvertreterausgleichsanspruch, Handelsvertreterverhältnis, Progressionsvorbehalt, Wirtschaftsgut

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