Aktenzeichen W 10 S 19.30006

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RCNUYG4K4Q23TG7SXT

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VG Würzburg: Entscheidung vom 06.02.2019

Asyl, Nigeria: Statthafter Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Ablehnung des Asylfolgeantrags als unzulässig sowie gegen den Vollzug der unanfechtbaren Abschiebungsandrohung des Asylerstverfahrens

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