Aktenzeichen 22 ZB 21.2390

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VGH München: Entscheidung vom 16.05.2022

Shisha-Bar, Unzuverlässigkeit eines Gaststätteninhabers, maßgeblicher Einfluss eines unzuverlässigen Dritten auf die Leitung des Betriebs, Verstöße gegen Auflagen aus dem Erlaubnisbescheid

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