Aktenzeichen VIII R 31/08

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 17.05.2011

Keine wirksame Strafbefreiungserklärung bei nur versuchter Hinterziehung - Zeitpunkt der Vollendung einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen - Grundsatz "in dubio pro reo" bei Anwendung des StraBEG

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