Aktenzeichen IX ZR 117/11

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RCNUWZEY9DM9C4CGA9

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 25.10.2012

Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung nach Gläubigerbefriedigung und anschließender Rücknahme des Gläubigerantrags auf Insolvenzverfahrenseröffnung; Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners

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