Aktenzeichen 3 StR 70/11

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ECLI:
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RCN:
RCNUWRQ7YEKEKU2X53

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.04.2011

Erpressung: Erzwingung der Herausgabe eines Pfandgegenstandes bei nicht bestehender Forderung

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