Aktenzeichen 24 W (pat) 43/10

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 22.07.2011

Markenbeschwerdeverfahren - "Deutsches Institut für Menschenrechte" - keine Unterscheidungskraft - tatsächliche Benutzung nicht maßgeblich - Zulassung der Rechtsbeschwerde

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