Aktenzeichen 1 BvR 121/11, 1 BvR 1295/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130117.1bvr012111
RCN:
RCNUVLED3U8SGZXHAU

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 17.01.2013

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unvertretbare Handhabung der Vorlagepflicht an den EuGH (Art 267 Abs 3 AEUV) verletzt Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) - hier: richtlinienkonforme Auslegung des § 264 Abs 3 HGB aF im Hinblick auf Tochtergesellschaften ausländischer juristischer Personen

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