Aktenzeichen VI ZR 304/08

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RCN:
RCNUV8Q8F7H6XWL6G4

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.10.2010

Persönliche Haftung des Geschäftsführers der Treuhandkommanditistin einer Kapitalanlagegesellschaft: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Kapitalanlegern durch unterlassene Aufklärung über eine Prüfung durch die BaFin

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