Aktenzeichen V ZB 52/10

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.12.2010

Notarkosten für die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages: Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei der Geschäftswertbemessung; Gegenstand bei Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung

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