Aktenzeichen W 6 S 15.50224

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RCNUT8SD9TEYTVCPB4

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VG Würzburg: Entscheidung vom 06.07.2015

einstweiliger Rechtsschutz, Abschiebungsanordnung, systemischer Mangel, Asylverfahren, Inhaftierung, Dublin-Rückkehrer, UNHCR, medizinische Versorgung, Schutzbedürftigkeit, Gesundheitsamt, Erkrankung, Reiseunfähigkeit, Rücküberstellungsfrist, Medikation, Weiterbehandlung, Übernahmeersuchen, Drittstaat, Zuständigkeit, Dublin-Verfahren, Asylbewerber, Vollstreckungshindernis, Gesundheitsgefahr, Gesundheitsversorgung, Abschiebung

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