Aktenzeichen IX B 149/09

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 25.02.2010

(Überschießender Sachantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren - Anwendung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei Bestreiten des Erhalts innerhalb der Drei-Tage-Frist)

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