Aktenzeichen 12 KLs 504 Js 1658/18

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RCN:
RCNUS4GV3PV2YRF5VF

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LG Nürnberg-Fürth: Entscheidung vom 03.03.2021

Leistungen, Hauptverhandlung, Staatsanwaltschaft, Strafzumessung, Arbeitnehmer, GbR, Tatverdacht, Freispruch, Leistungserbringung, Anklage, Dienstleistungen, Gesellschaft, Sozialversicherung, Steuerhinterziehung, hinreichender Tatverdacht, erbrachte Leistungen, fehlende Anmeldung

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