Aktenzeichen IV B 99/10

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 21.07.2011

Wirksambleiben einer Ladung nach Widerruf einer Prozessbevollmächtigung - Keine Terminsverlegung wegen kurzfristiger Mandatsniederlegung bei Verschulden des Klägers - Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Terminsverlegung

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