Aktenzeichen VI ZB 48/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:120416BVIZB48.14.0
RCN:
RCNURDVNDPTM5CM9RZ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.04.2016

Berufungssumme: Wert der Beschwer bei Verpflichtung zum Widerruf eines Negativeintrags bei der Schufa und zur Unterlassung der erneuten Mitteilung offener Forderungen

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