Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz, Bohrung zur Vorbereitung des Neu- bzw. Ausbaus einer Eisenbahnstrecke (sog. Brenner-Nordzulauf), keine Sachbescheidungskompetenz der Wasserbehörde für straßen- und wegerechtliche Sondernutzungserlaubnis
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