Aktenzeichen X R 8/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2020:U.060520.XR8.19.0
RCN:
RCNURADCGAPKHPL56T

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 06.05.2020

Abgrenzung zwischen nicht fristgerecht und lediglich fehlerhaft übermittelten Rentenbezugsmitteilungen / Softwarehersteller als Erfüllungsgehilfe

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