Aktenzeichen 4 StR 445/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:110422B4STR445.21.0
RCN:
RCNUR2D8JGDZ8D5G4E

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.04.2022

Unterbringung eines betäubungmittelabhängigen Straftäters in einer Entziehungsanstalt: Begründung der Nichtanordnung; Gefährlichkeitsprognose bei Betäubungmitteldelikten zur Eigenkonsumfinanzierung

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