Aktenzeichen VII ZR 264/11

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.01.2013

Schadensersatzanspruch eines Werkunternehmers nach pflichtwidriger Beschädigung einer nicht abgenommenen Schlammtrocknungsanlage für ein kommunales Wasserwerk: Gehörsverstoß im Berufungsverfahren bei Nichtberücksichtigung von Parteivortrag zur Schadensberechnung

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