Aktenzeichen 3 StR 283/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:060916B3STR283.16.0
RCN:
RCNUQBR9YWY52GS4B7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.09.2016

Strafzumessung: Straferschwerende Berücksichtigung der Tatbegehung unter laufender Bewährung

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