Stattgebender Kammerbeschluss: Senatsentscheidung zu § 8 Abs 1 Nr 3, Nr 4 TSG vom 11.01.2011 gebietet keine Aussetzung laufender Verfahren zur Personenstandsänderung - Zum Anspruch Transsexueller auf Anrede entsprechend ihrem neuen Rollenverständnis bereits vor Personenstandsänderung
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