Aktenzeichen 1 BvR 1159/11

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RCNUP6SZSY784B7ZFU

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Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 14.03.2014

Nichtannahmebeschluss: Heranziehung Verheirateter zur Zweitwohnungssteuer für eine nicht überwiegend genutzte Erwerbszweitwohnung - Rüge einer Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG mangels hinreichender Begründung unzulässig - keine Verletzung des Gleichheitssatzes

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