Aktenzeichen V ZB 73/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:210416BVZB73.15.0
RCN:
RCNUNXK6FES52CP4RG

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.04.2016

Abschiebehaft zur Sicherung einer Rücküberstellung: Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Haftanordnung trotz fehlender Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des betroffenen Ausländers; Begründetheit bei Haftvollzug in einer nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalt

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