Aktenzeichen 2 BvR 1558/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110927.2bvr155811
RCN:
RCNUN5QP4ULJYTN549

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 27.09.2011

Nichtannahmebeschluss: Erfordernis der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) gebietet Nutzung von Rechtsbehelfen auch dann, wenn deren Zulässigkeit nicht eindeutig geklärt ist - hier: Ablehnung der Behandlung einer beim Bundestag eingereichten Petition als "öffentliche Petition"

Öffnen
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.