Aktenzeichen 22 ZB 21.121

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VGH München: Entscheidung vom 11.07.2023

Prüfungsanordnung nach dem Geldwäschegesetz, Eigenschaft eines Rechtsanwalts als Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz, angestellter Rechtsanwalt, Beteiligung mehrerer Rechtsanwälte einer Kanzlei an einem Kataloggeschäft nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG 2017, Pflichten eines Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz

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