Markenbeschwerdeverfahren – "Melitta Capz/Capsa/Dallmayr Capsa" – zur Kennzeichnungskraft - Warenidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbaren Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – kein Sonderschutz der bekannten Marke
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