Aktenzeichen 31 O 2122/23

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RCNUMTAZL6CMWHJ8H2

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LG München I: Urteil vom 19.04.2024

Klageantrag, Personenbezogene Daten, Dsgvo, Immaterieller Schadensersatz, Rechtsschutzbedürfnis, Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch, außergerichtliche Anwaltskosten, Unterlassungsantrag, Klageabweisung, Auskunftserteilung, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Unterlassungsanspruch, Rechtshängigkeit, Anspruchsgrundlage, Sicherheitsmaßnahmen, Nebenforderungen, Datenschutzgrundverordnung, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, Elektronischer Rechtsverkehr

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