Aktenzeichen VIII ZB 20/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:090221BVIIIZB20.20.0
RCN:
RCNUMSLGTRDZS5RQ83

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.02.2021

Zulässigkeit des Rechtswegs: Öffentlich-rechtliche Natur des Zahlungsanspruchs des Betreibers von Obdachlosenunterkünften aus einem an ihn gerichteten, die Beherbergung eines Flüchtlings betreffenden "Kostenübernahmeschein" eines öffentlichen Leistungsträgers; Abgrenzung zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verträgen; sog. Betreibervertrag als öffentlich-rechtlicher Vertrag

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