Aktenzeichen L 2 P 30/16 B

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RCN:
RCNUM9NZKGBN4K3SL8

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LSG München: Entscheidung vom 05.09.2016

Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen Verweisung an den Güterichter und Anordnung des Ruhens des Verfahrens

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