Aktenzeichen X ZR 103/13

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ECLI:
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RCN:
RCNUM665QLZ6LUMBR3

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 02.06.2015

Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch das Verletzungsgericht; Auslegung des Patentanspruchs bei mehreren als erfindungsgemäß vorgestellten Ausführungsbeispielen in der Patentbeschreibung - Kreuzgestänge

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