Aktenzeichen 1 C 16/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2018:120718U1C16.17.0
RCN:
RCNUL5CKH9KMZ88UFC

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 12.07.2018

Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

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