Aktenzeichen 2 StR 595/09

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNUKDPQXQ493FG237

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.04.2010

(Ablehnung eines Schöffen: Offenes Bekenntnis zur Selbstjustiz und Forderungseintreibung mit Hilfe rechtswidriger Drohungen bei der beruflichen Tätigkeit als Inkassounternehmer als Befangenheitsgrund) 

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