Aktenzeichen 4 StR 189/13

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RCNUKD2SUEGNXURM5F

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.08.2013

Räuberische Erpressung: Erlangung eines Vermögenswertes zum Nachteil des Opfers durch gewaltsam erzwungenen Geschlechtsverkehr mit einer Prostituierten

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