Aktenzeichen 23 U 4375/14

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OLG München: Urteil vom 11.06.2015

Auskunftsrecht, Aktionär, Hauptversammlung, Urkundenverlesung, Wandelschuldverschreibung, Investorenvereinbarung, Bezugsrechtsrechtsausschluss, Teilanfechtung

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