Aktenzeichen S 14 BA 34/21

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RCN:
RCNUHZC5FR2B4LBBXX

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SG Landshut: Entscheidung vom 25.11.2022

Verwaltungsakt, Klageverfahren, Ermessen, Geldleistung, Wert, Bedeutung, kostenpflichtigen, Sache, bestimmen, GKG, SGG, Streitgegenstandes, Wert des Streitgegenstandes, Bedeutung der Sache, bezifferte Geldleistung

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