Aktenzeichen 1 StR 644/09

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RCN:
RCNUHZ63QMSSQKZXS7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.04.2010

Strafverfahren: Notwendiger Inhalt eines auf die Vernehmung eines Auslandszeugen gerichteten Beweisantrages

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