Bei der Entladung eines Transportmittels festgestellte Fehlmengen führen aufgrund der zugleich festgestellten Unregelmäßigkeit ohne weitere Feststellungen zur Entstehung der Energiesteuer
Öffnen(EuGH-Vorlage zu den energiesteuerrechtlichen Folgen der Feststellung von Unregelmäßigkeiten (Fehlmengen) nach § 14 Abs. 3 EnergieStG:)
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