Aktenzeichen 33 W (pat) 101/09

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RCNUGPTGFKQLKDYKPG

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 07.06.2011

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Micropayment" – Anlagen eines Schriftsatzes des Löschungsantragstellers wurden Markeninhaberin nicht vor Erlas des angefochtenen Beschlusses zur Stellungnahme übersandt - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör – wesentlicher Verfahrensmangel – keine Zurückverweisung an das DPMA aus prozessökonomischen Gründen – zum Grundsatz der materiellen Rechtskraft - keine erneute Stellung desselben Löschungsgrundes von demselben Antragsteller - Strohmann muss die gegenüber dem Hintermann bestehende Einwendung der entgegenstehenden Rechtskraft gegen sich gelten lassen – hier: keine vorausgegangene rechtskräftige Zurückweisung eines ersten Löschungsantrags – Freihaltungsbedürfnis – keine Unterscheidungskraft  

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